Das Unternehmen
Seit 1980 agiert das Familienunternehmen PFLAUM aus Strullendorf bei Bamberg bundesweit in drei Geschäftsfeldern: Transport, Logistik und LKW-Service. Über 1.600 Mitarbeiter (m/w/d) und rund 1.000 LKW garantieren täglich 24 Stunden reibungslose Abläufe.
Seit 1980 ist das Familienunternehmen Pflaum mit Hauptsitz in Strullendorf bei Bamberg erfolgreich in der Transport- und Logistikbranche tätig. Eine Gesamtfläche von 300.000 qm verteilt sich über mehrere Standorte in Deutschland und gewährleistet somit hohe Kapazitäten und enorme Flexibilität. Über 1.600 Mitarbeiter (m/w/d) und rund 1.000 LKW garantieren reibungslose Abläufe und bewegen rund um die Uhr große Mengen verschiedenster Güter.
Die Kernkompetenzen der Unternehmensgruppe liegen in den Bereichen WAB-Systemverkehre, Lebensmitteldistribution und in Spezialtransporten der Schaumstoffindustrie. Die tadellose Instandhaltung der Fuhrparkflotte wird durch die eigene Scania-Vertragswerkstatt, sowie der eigenen LKW-Waschstraßen gewährleistet.
Unser Angebotsportfolio überzeugt mit:
- erstklassigen Leistungen im Transport
- integrierten Lösungen in der Lager-Logistik
- exzellentem LKW-Service
Historie
Das Unternehmen wurde 1980 als Kurier- und Expressdienst-Unternehmen gegründet. Einige Jahre später haben sich die Gründer für den Umzug in das Industriegebiet Strullendorf entschieden und sich dort niedergelassen. Mit der im Jahr 1990 beschlossenen Neuausrichtung der Transportaktivitäten auf schwere LKW wurde der Standort Strullendorf stets attraktiver. Die erfolgreiche Auftragslage ermöglichte bereits ein Jahr später die erste Niederlassung im sächsischen Lampertswalde. Auch in der Logistik wollten die Gründer tätig werden. Um dieses Vorhaben umzusetzen wurde Anfang der 90er die erste Lagerhalle mit 1.200 qm am Standort Strullendorf erbaut. 1994 folgte die Eröffnung der zweiten Niederlassung im schwäbischen Weißenhorn bei Neu-Ulm.
Mit der gewachsenen Flotte an LKW wurde der Bedarf einer Werkstatt 1997 durch die Gründung der SKS GmbH & Co.KG – SCANIA Vertragswerkstatt gedeckt.
Ende der 90er folgte die dritte Niederlassung in Speyer, sowie die Erweiterung der Logistikfläche auf 8.000 qm in Strullendorf. Nach dem Erwerb der Niederlassung in Queis und Cochem an der Mosel wurde der Schwerpunkt auf den Ausbau des Hauptsitzes in eine angemessene Infrastruktur für ein Transportunternehmen gelegt. Die Inbetriebnahme der ersten Betriebstankstelle und einer LKW-Waschstraße ermöglichten der Flotte ein stets sauberes Erscheinungsbild und das Tanken vor Ort.
Auch in Sachsen wurde der Betrieb vergrößert. Durch die Umsiedlung nach Großenhain konnten in einer ehemaligen Fliegerhalle 13.000 qm Betriebsfläche geschaffen werden.
Die Erweiterung der Logistikflächen in Strullendorf brach nicht ab. So folgten die ersten weiteren 3.000 qm Lagerfläche im Jahr 2010 und der Neubau einer Logistikhalle mit weiteren 9.000 qm im Jahr 2013. Aufgrund der Expansionen wurde ein Jahr nach dem Bau der Logistikhalle der Verwaltungstrakt in Angriff genommen. Die Büroflächen und das Arbeitsumfeld der kaufmännischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden von 800 qm auf 2.000 qm erweitert.
Im Jahr 2015 folgte die notwendige Expansion in Speyer. Durch die Umsiedlung in das Industriegebiet Parkstadt am Rhein konnten 25.000 qm Betriebsfläche geschaffen werden. Im darauffolgendem Jahr erhielt PFLAUM die Auszeichnung von Scania für den 1.000 LKW.
Ebenso wurde ein wichtiger Grundstein für die Unternehmensnachfolge getroffen, indem Geschäftsanteile an die Töchter Ruth und Rita Pflaum übergeben wurden. Die Töchter Ruth und Rita Pflaum sind seit Ihrer Kindertage mit dem Unternehmen stark verbunden und bilden ein ausgezeichnetes Nachfolgeteam für die Pflaum Gruppe.
Durch stetiges Wachstum sind wir bemüht, auch weiterhin eine erfolgreiche Historie darlegen zu können.
Code of conduct
Die PFLAUM Gruppe legt großen Wert auf Nachhaltigkeit und ethisch verantwortungsvolles Handeln, die als integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse angesehen werden. Als deutschlandweit tätiges Transport- und Logistikunternehmen führen wir Transporte und komplexe Logistikprojekte mit höchster Kompetenz und Innovationskraft durch. Dabei beziehen wir Lieferungen und Dienstleistungen von sorgfältig ausgewählten Lieferanten.
Unsere Geschäftstätigkeit basiert auf verantwortungsvoller Unternehmensführung, die auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet ist. Bei der Beschaffung von Waren und der Vergabe von Aufträgen achten wir nicht nur auf prozessuale, ökonomische und technische Kriterien, sondern auch auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz.
Für uns sind Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten, Nachhaltigkeit und Innovation wesentliche Faktoren bei der Auswahl und Bewertung von Lieferanten und Dienstleistern, unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Produkt/Leistung, Markt, Region und Prozess. PFLAUM erwartet von seinen Lieferanten und Dienstleistern, dass sie den geltenden nationalen Gesetzen und unserem PFLAUM Code of Conduct entsprechen. Darüber hinaus wird erwartet, dass sie geeignete Prozesse einführen oder bereits implementiert haben, um die Einhaltung der Gesetze in ihren Unternehmen zu gewährleisten und kontinuierliche Verbesserungen gemäß den Grundsätzen und Anforderungen des PFLAUM Code of Conduct zu fördern.
Zudem erwartet PFLAUM von seinen Lieferanten und Dienstleistern, dass sie sicherstellen, dass ihre verbundenen Unternehmen ebenfalls alle beschriebenen Grundsätze und Anforderungen befolgen und anerkennen. Unter "verbundenen Unternehmen" verstehen wir Gesellschaften, bei denen mindestens 50% des stimmberechtigten Stammkapitals direkt oder indirekt im wirtschaftlichen Eigentum des anderen Unternehmens stehen. Im Folgenden finden Sie unsere Verhaltensprinzipien im geschäftlichen Umfeld:
Verbot von Korruption und Bestechung
PFLAUM fordert von seinen Lieferanten und Dienstleistern, dass sie keinerlei Form von Korruption tolerieren und sicherstellen, dass die Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung von Korruption sowie relevante Anti-Korruptionsgesetze in ihren Unternehmen eingehalten werden. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keinerlei Vorteile an Mitarbeiter von PFLAUM oder an nahestehende Dritte anbieten, versprechen oder gewähren, mit dem Ziel, einen Auftrag oder andere geschäftliche Vorzüge zu erlangen.
Geldwäsche
PFLAUM erwartet von seinen Lieferanten und Dienstleistern, dass sie alle relevanten gesetzlichen Verpflichtungen zur Prävention von Geldwäsche einhalten und sich in keiner Weise an Geldwäscheaktivitäten beteiligen.
Vermeidung von Interessenkonflikten
PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister Entscheidungen bezogen auf ihre Geschäftstätigkeit mit PFLAUM ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien treffen. Interessenskonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen, werden schon im Ansatz vermieden.
Freier Wettbewerb
PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister sich im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden Kartellgesetze beachten. Lieferanten und Dienstleister beteiligen sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, noch nutzen sie eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.
Umweltschutz
PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten.
Menschenwürdige Behandlung
PFLAUM Geschäftspartner verpflichten sich, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle in ihren Einrichtungen arbeitenden Personen mit Respekt und Würde behandelt werden und vor Missbrauch, Belästigung oder Mobbing jeglicher Art (z. B. physisch, verbal, mental, sexuell) geschützt sind.
Kinderarbeit
PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister jegliche Art von Kinderarbeit in ihren Unternehmen verbieten und unterlassen. Als Kinderarbeit versteht sich gemäß ILO Mindestalterkonvention No.138 jegliche Arbeit, die von Arbeitnehmern verrichtet wird, deren Alter unter 15 Jahren und/oder dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, liegt.
Diskriminierung
PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung benachteiligt werden.
Zwangsarbeit
PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister keine Zwangsarbeit in ihren Unternehmen zulassen.
Vergütung und Arbeitszeiten
PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit einhalten. Ferner wird erwartet, dass die Mitarbeiter der Lieferanten und Dienstleister eine Vergütung erhalten, die im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen steht. Ausdrücklich, aber nicht ausschließlich, wird hier auf die Pflicht zur Einhaltung des „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ (Mindestlohngesetz - MiLoG) in der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen.
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einhalten. Dies umfasst einerseits die Eindämmung von tatsächlichen und potenziellen Arbeitssicherheitsrisiken und andererseits die Schulung von Mitarbeitern, um Unfällen und Berufskrankheiten bestmöglich vorzubeugen.
Dazu gehören unter anderem gepflegte Arbeitsräume und /-geräte, geeignete Schutzmaßnahmen, Sicherheitsschulungen und Maßnahmen zur Vermeidung von übermäßiger geistiger und körperlicher Ermüdung.
Lieferantenbeziehungen
PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen an ihre Unternehmer und Lieferanten kommunizieren und bei der Auswahl ebenfalls einhalten. Die Lieferanten und Dienstleister bestärken ihre Unternehmer und Lieferanten darin, die beschriebenen Standards zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.
Einhaltung des PFLAUM Supplier Code of Conduct
Die Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen aus diesem Code of Conduct von PFLAUM durch die Lieferanten und Dienstleister wird mittels Unterzeichnung der „Erklärung des Lieferanten und Dienstleisters“ bestätigt, welche Bestandteil der gegenseitigen Geschäftsbeziehung ist. Jeder Verstoß gegen die im PFLAUM Code of Conduct genannten Grundsätze und Anforderungen wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens der Lieferanten und/oder Dienstleister betrachtet. Bei Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen des Code of Conduct von PFLAUM behält PFLAUM sich vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen. Weiter steht PFLAUM das Recht zu, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten und Dienstleistern, die den PFLAUM Supplier Code of Conduct nachweislich nicht erfüllen, oder die keine Verbesserungsmaßnahmen anstreben und umsetzen, nachdem ihnen hierzu von PFLAUM eine angemessene Frist gesetzt wurde, außerordentlich fristlos zu kündigen.
Anlaufstelle für identifizierte Verstöße
Anlaufstelle für identifizierte Verstöße – Whistleport seit 6/23
Anlaufstelle für identifizierte Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten: lksg-beschwerde(a)pflaum-logistik.de